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Kirche und GEld


Für Spenden an unsere Kirchengemeinden oder für über uns weiterzuleitende Spenden erkennt das Finanzamt bis zu einem Betrag von 200 € den Überweisungsbeleg oder Kontoauszug als Zuwendungsbescheinigung an.
 

Für Spenden, die diesen Betrag übersteigen, erhalten Sie von uns automatisch eine Zuwendungsbestätigung.
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Wir garantieren Ihnen, dass Ihre Spenden von uns in voller Höhe für den angegeben Verwendungszweck weitergeleitet werden. Kein Abzug für Verwaltung. Das ist nicht bei allen Organisationen so. Informationen zum so genannten Spendensiegel erhalten Sie hier.

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In eigener Sache

Gemeinnützige Organisationen dürfen selbst keine Rechtsberatung übernehmen. Dies ist Aufgabe der Steuerberater, Rechtsanwälte und Finanzämter. Auskünfte erteilt auch die Evangelisch-Lutherische Landeskirchenstelle, Bischof-Meiser-Str.16, 91522 Ansbach, Tel. 0981-96991-159/-147, E-Mail: Landeskirchenstelle@elkb.de.

 

Kirchgeld

Genaue Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Landeskirche.

 

Kirchensteuer

Kirche und Geld - für viele ein sensibles Thema. Da ist es gut zu wissen, wofür braucht die Kirche - so viel - Geld?

www.kirchenfinanzen.de

 

 

 

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letzte Aktualisierung 13.01.2012