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Kirche  und Geld


Spenden

 

Für Spenden an unsere Kirchengemeinde oder für über uns weiterzuleitende Spenden erkennt das Finanzamt bis zu einem Betrag von 200 € den Überweisungsbeleg oder Kontoauszug als Zuwendungsbescheinigung an.
 

Für Spenden, die diesen Betrag übersteigen, erhalten Sie von uns automatisch eine Zuwendungsbestätigung.
(Wichtig: Namen und Adresse angeben!)

Wir garantieren Ihnen, dass Ihre Spenden von uns in voller Höhe für den angegeben Verwendungszweck weitergeleitet werden. Kein Abzug für Verwaltung. Das ist nicht bei allen Organisationen so. Informationen zum so genannten Spendensiegel erhalten Sie hier.

Spendenkonto der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Bad Neustadt

Konto 49 37 bei der Sparkasse Bad Neustadt, BLZ 793 530 90

Aktuelle Spendenaufrufe

Aktuelle Sammlungen

Dauerhafte Spendenaufrufe der Landeskirche

In eigener Sache

Gemeinnützige Organisationen dürfen selbst keine Rechtsberatung übernehmen. Dies ist Aufgabe der Steuerberater, Rechtsanwälte und Finanzämter. Auskünfte erteilt auch die Evangelisch-Lutherische Landeskirchenstelle, Katharina-von-Bora-Str. 16, 91522 Ansbach, Tel. 0981 96991-159/-147, E-Mail: Landeskirchenstelle@elkb.de

Kirchgeld

Kirchgeldbescheid der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Bad Neustadt

Genaue Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Landeskirche.

Kirchensteuer

Kirche und Geld - für viele ein sensibles Thema. Da ist es gut zu wissen, wofür braucht die Kirche - so viel - Geld?

www.kirchenfinanzen.de

„Brot für die Welt"

legt Spendenbilanz 2010 vor - Höchster Anteil aus Bayern

Sehr gutes Ergebnis im Dekanat Bad Neustadt

 

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letzte Aktualisierung 13.01.2012