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Spenden |
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Für Spenden an unsere
Kirchengemeinde oder
für über uns weiterzuleitende Spenden erkennt das Finanzamt bis zu einem Betrag
von 200 € den Überweisungsbeleg oder Kontoauszug als Zuwendungsbescheinigung an.
Für Spenden, die
diesen Betrag übersteigen, erhalten Sie von uns automatisch eine
Zuwendungsbestätigung.
(Wichtig: Namen und Adresse angeben!)
Wir garantieren
Ihnen, dass Ihre Spenden von uns in voller Höhe für den
angegeben Verwendungszweck weitergeleitet werden. Kein Abzug für
Verwaltung. Das ist nicht bei allen Organisationen so.
Informationen zum so genannten Spendensiegel erhalten Sie
hier. |
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Spendenkonto der
Evang.-Luth. Kirchengemeinde Bad Neustadt |
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Konto 49 37 bei der
Sparkasse Bad Neustadt, BLZ 793 530 90 |
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Aktuelle Spendenaufrufe |
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Aktuelle Sammlungen |
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Dauerhafte Spendenaufrufe der Landeskirche
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In eigener Sache
Gemeinnützige Organisationen
dürfen selbst keine Rechtsberatung übernehmen. Dies ist Aufgabe der
Steuerberater, Rechtsanwälte und Finanzämter. Auskünfte erteilt auch die
Evangelisch-Lutherische Landeskirchenstelle, Katharina-von-Bora-Str. 16, 91522
Ansbach, Tel. 0981 96991-159/-147, E-Mail:
Landeskirchenstelle@elkb.de
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Kirchgeld
Kirchgeldbescheid
der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Bad Neustadt
Genaue Informationen
erhalten Sie auf den Seiten der
Landeskirche.
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Kirchensteuer
Kirche und Geld - für viele
ein sensibles Thema. Da ist es gut zu wissen, wofür braucht die Kirche -
so viel - Geld?
www.kirchenfinanzen.de
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„Brot für die Welt"
legt Spendenbilanz 2010 vor -
Höchster Anteil aus Bayern
Sehr gutes Ergebnis im Dekanat Bad
Neustadt
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