Rechtsanwalt Dirk Brosge informierte über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Nach einer Andacht von Dekan Uwe Rasp zum Thema des Katholikentages in Würzburg „Hab Mut, steh auf!“ stand beim monatlichen Treffen des Seniorenkreises der Christuskirche im Mai ein wichtiges Thema im Mittelpunkt: Was soll geschehen, wenn ich nicht mehr selbst entscheiden kann? Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind die beiden wichtigen Bausteine der Vorsorge für den Ernstfall. Rechtsanwalt Dirk Brosge erläuterte die wichtigsten Punkte: Mit einer Vorsorgevollmacht kann ich bestimmen, wer für mich z. B. Behördenbriefe beantworten, Bankgeschäfte erledigen oder sonstige organisatorische Entscheidungen für meinen Alltag treffen darf, wenn ich das nicht mehr selbst tun kann. Ohne das Vorliegen einer solche Vorsorgevollmacht z. B. für Angehörige oder Freunde wird in diesem Fall ein gesetzlicher Betreuer bestellt. In der Patientenverfügung kann ich festlegen, welche medizinischen Maßnahmen ich in bestimmten Situationen, in denen ich meinen Willen nicht äußern kann, wünsche oder welche ich ablehne. So können ärztliches oder pflegerisches Personal in einer solchen Situation auch entsprechend handeln. Für die Anfertigung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gibt es z. B. vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Broschüren sowie Online-Formulare. Dass das Thema für alle wichtig ist, zeigte sich an den viele Nachfragen, für deren Beantwortung sich Dirk Brosge viel Zeit nahm. Insbesondere erklärte er, dass alle Verfügungen und Vollmachten nicht in Stein gemeißelt sind, sondern jederzeit widerrufen oder geändert werden können, wenn sich Lebensumstände oder persönliche Vorstellungen ändern. Schließlich war allen Anwesenden klar, wie wichtig eine frühzeitige Vorsorge für die Berücksichtigung der eigenen Wünsche im Ernstfall ist, wenn Unfall, Krankheit oder Alter eigenständige Entscheidungen unmöglich machen sollten.